Sicherheit und Ordnung auf Straßen mit dem VZ240 Gemeinsamen Geh- und Radweg

Ein unverzichtbares Verkehrszeichen für klare Wegführung und sicheren Verkehr

Das Verkehrszeichen 240, auch bekannt als „Gemeinsamer Geh- und Radweg“, ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit und Ordnung auf unseren Straßen. Durch den waagerechten Trennungsstrich kennzeichnet es Wege, die ausschließlich Fußgängern und Fahrradfahrern vorbehalten sind. Diese müssen den gekennzeichneten Weg benutzen und dürfen nicht die Fahrbahn nutzen. Durch den Einsatz von Zusatzzeichen kann der Sonderweg auch für weitere Verkehrsteilnehmer geöffnet werden. Aufgrund der unterschiedlichen Nutzung ist besondere Vorsicht und Rücksicht geboten.

Verkehrszeichen-Nummer: 240

Bedeutung: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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Bauart:

Beschichtung:

Reflexionsklasse:

VZ-Seitenlänge:

~ Optionen:

2 mm
ohne
RA1
RD 420
Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code

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