Erleben Sie uneingeschränkte Mobilität mit dem Verkehrszeichen 1031-52
Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG – grüne Plakette frei
Das Verkehrszeichen 1031-52 ist Ihr Schlüssel zur uneingeschränkten Mobilität in Umweltzonen. Mit der grünen Plakette sind Sie vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes befreit und können sich frei bewegen. Das Schild ist aus robustem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Größen und Reflexionsklassen erhältlich. Es ist in den Bauformen 2 mm, 3 mm, Alform und Randform verfügbar und kann auf Wunsch auch ohne Bohrungen geliefert werden. Die Rückseite ist in RAL 7043 grau lackiert. Sonderanfertigungen sind auf Anfrage möglich.
Verkehrszeichen-Nummer: 1031-52
Bedeutung: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Grüne Plakette frei
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 315 x 420 mm, 450 x 600 mm und 562 x 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne und ohne
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
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| 2 mm | 
| ohne | 
| RA1 | 
| 315×420 | 
| Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code | 
				    






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