Erleichtern Sie den Straßenverkehr mit dem VZ286-21 Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung links
Ein unverzichtbares Verkehrszeichen für eine sichere und geordnete Verkehrsführung
Das Verkehrszeichen 286-21 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links“ ist ein unverzichtbares Instrument zur Regulierung des Straßenverkehrs. Es signalisiert, dass es ab diesem Punkt verboten ist, länger als 3 Minuten auf der linken Straßenseite zu halten. Kurzes Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen sind erlaubt, das Parken hingegen ist verboten.
Verkehrszeichen-Nummer: 286-21
Bedeutung: Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung links
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
- Verkehrszeichen-Nummer: 286-21
- Bedeutung: Eingeschränktes Haltverbot Anfang, Aufstellung links
- Material: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
- Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Anfrage
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| 2 mm |
| ohne |
| RA1 |
| RD 420 |
| Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code |







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