Erleben Sie uneingeschränkte Mobilität mit dem Verkehrszeichen 1031-52

Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG – grüne Plakette frei

Das Verkehrszeichen 1031-52 ist Ihr Schlüssel zur uneingeschränkten Mobilität in Umweltzonen. Mit der grünen Plakette sind Sie vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes befreit und können sich frei bewegen. Das Schild ist aus robustem Aluminium gefertigt und in verschiedenen Größen und Reflexionsklassen erhältlich. Es ist in den Bauformen 2 mm, 3 mm, Alform und Randform verfügbar und kann auf Wunsch auch ohne Bohrungen geliefert werden. Die Rückseite ist in RAL 7043 grau lackiert. Sonderanfertigungen sind auf Anfrage möglich.

Verkehrszeichen-Nummer: 1031-52

Bedeutung: Freistellung vom Verkehrsverbot nach § 40 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Grüne Plakette frei

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 315 x 420 mm, 450 x 600 mm und 562 x 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne und ohne

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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Bauart:

Beschichtung:

Reflexionsklasse:

VZ-Seitenlänge:

~ Optionen:

2 mm
ohne
RA1
315×420
Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code

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