Finden Sie Ihren Weg mit dem VZ209-30 Verkehrszeichen: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

Ein unverzichtbares Hilfsmittel für sicheres und regelkonformes Fahren

Das Verkehrszeichen VZ209-30 „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ ist ein unverzichtbares Hilfsmittel für alle Verkehrsteilnehmer. Es weist die Fahrerin oder den Fahrer darauf hin, dass sie oder er an der folgenden Kreuzung oder Einmündung geradeaus fahren muss. Alle anderen Fahrtrichtungen sind nicht erlaubt. Dieses Verkehrszeichen trägt somit maßgeblich zur Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr bei.

Verkehrszeichen-Nummer: 209-30

Bedeutung: Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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Bauart:

Beschichtung:

Reflexionsklasse:

VZ-Seitenlänge:

~ Optionen:

2 mm
ohne
RA1
RD 420
Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code

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