Sicherheit und Ordnung auf Straßen mit dem VZ241-30 Verkehrszeichen

Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links – Klarheit und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer

Das Verkehrszeichen VZ241-30 „Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links“ sorgt für eine klare Trennung von Fußgängern und Fahrradfahrern. Durch den senkrechten Trennungsstrich wird deutlich, dass beide Gruppen getrennte Wege nutzen müssen – Fahrradfahrer links, Fußgänger rechts. Dies erhöht die Sicherheit und Ordnung auf den Straßen. Zusatzzeichen können den Sonderweg für weitere Verkehrsteilnehmer öffnen. Besondere Vorsicht und Rücksicht sind aufgrund der unterschiedlichen Nutzung geboten.

Verkehrszeichen-Nummer: 241-30

Bedeutung: Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links

Material: Aluminium

Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm und RD 600 mm

Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3

Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform

Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen

Rückseite grau lackiert in RAL 7043

Sonderanfertigungen auf Anfrage

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Bauart:

Beschichtung:

Reflexionsklasse:

VZ-Seitenlänge:

~ Optionen:

2 mm
ohne
RA1
RD 420
Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code

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