Sicherheit und Ordnung mit dem doppelseitigen Verkehrszeichen 242.1-40
Effektive Kennzeichnung von Fußgängerzonen – für eine klare Verkehrsregelung
Das Verkehrszeichen 242.1-40 „Beginn/Ende einer Fußgängerzone, doppelseitig“ ist ein unverzichtbares Element für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr. Es wird an allen befahrbaren Zugängen zu einem Fußgängerbereich angebracht und zeigt auf der einen Seite den Beginn und auf der anderen das Ende der Fußgängerzone an. So wird anderen Verkehrsteilnehmern außer Fußgängern die Nutzung der gekennzeichneten Zone untersagt. Durch Zusatzzeichen können jedoch Ausnahmen, wie beispielsweise für den Lieferverkehr, zugelassen werden.
Verkehrszeichen-Nummer: 242.1-40
Bedeutung: Beginn/Ende einer Fußgängerzone, doppelseitig
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: 600 x 600 mm, 750 x 750 mm und 840 x 840 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1 und RA2
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm und 3 mm
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Sinnbild doppelseitig
Sonderanfertigungen auf Anfrage
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| 2 mm |
| Astifol |
| RA2 |
| 600×600 |
| Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code |







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