Setzen Sie klare Grenzen mit dem Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“
Ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung und Sicherheit auf den Straßen
Das Verkehrszeichen 274-30 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“ ist ein unverzichtbares Instrument zur Verkehrsregelung. Es legt eine erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h fest und trägt somit maßgeblich zur Sicherheit auf den Straßen bei.
Verkehrszeichen-Nummer: 274-30
Bedeutung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
- Verkehrszeichen-Nummer: 274-30
- Bedeutung: Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- Material: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
- Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Anfrage
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| 2 mm |
| ohne |
| RA1 |
| RD 420 |
| Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code |







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