Erleben Sie Sicherheit und Klarheit mit dem VZ278-60 Verkehrszeichen
Heben Sie Geschwindigkeitsbegrenzungen auf mit dem robusten und gut sichtbaren Verkehrszeichen 278-60
Das Verkehrszeichen 278-60 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ ist ein unverzichtbares Element für die Straßenverkehrssicherheit. Es hebt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h auf und sorgt so für klare Verkehrsregeln. Hergestellt aus hochwertigem Aluminium, ist dieses Verkehrszeichen robust und langlebig.
Verkehrszeichen-Nummer: 278-60
Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
Material: Aluminium
Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
Rückseite grau lackiert in RAL 7043
Sonderanfertigungen auf Anfrage
- Verkehrszeichen-Nummer: 278-60
- Bedeutung: Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
- Material: Aluminium
- Erhältlich mit folgenden Abmessungen: RD 420 mm, RD 600 mm und RD 750 mm
- Folien der Reflexionsklassen: RA1, RA2 und RA3
- Erhältlich in den Bauformen: 2 mm, 3 mm, Alform und Randform
- Verfügbare Bohrungen: ohne, IVZ I = 70 mm, IVZ II und für IVZ III = Rahmen
- Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Sonderanfertigungen auf Anfrage
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| 2 mm |
| ohne |
| RA1 |
| RD 420 |
| Bohrbild: ohne, IVZ I , IVZ II, IVZ III / QR-Code |







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